Familiengerechtes Studium
Allgemeine Informationen
- Mutterschutz / Maternity ProtectionEinklappen
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Ein Infoblatt zum Mutterschutz finden Sie hier.
A leaflet about maternity protection can be found here.
Seit dem 01.01.2018 genießen Studentinnen den unmittelbaren Schutz des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG), wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten (§§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8, 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 MuSchG). Auch Wahlpflichtfächer sind zum Absolvieren des Studiums verpflichtend, es besteht lediglich die Wahl, welche belegt werden. Dadurch werden sie nicht zu einer freiwilligen Veranstaltung.
Die Frage nach fakultativen Leistungen stellt sich lediglich, wenn die Schwangere oder Stillende mehr belegt hat, als zum Absolvieren des Studiums erforderlich wäre (z.B. ein Wahlfach mehr oder Zusatzmodule). Für diese Kurse wäre sie nicht vom Schutzbereich nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG erfasst und die Hochschule damit nicht in der Funktion des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 Nr. 1. Selbstverständlich steht es der Hochschule frei, für alle Module, unabhängig davon ob diese im konkreten Fall zum verpflichtenden Umfang gehören, das Schutzniveau des MuSchG einzuhalten.
Das Gesetz schützt Studentinnen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Dies hat u.a. zur Folge, dass
- gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG die Hochschulen bei allen betroffenen Veranstaltungen eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutzbedarf der Frau und ihres Kindes durchführen müssen (unabhängig von der Tatsache, ob zu diesem Zeitpunkt schwangere und/oder stillende Studentinnen an den Veranstaltungen teilnehmen);
- gemäß § 10 Abs. 2 MuSchG die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen unverzüglich zu konkretisieren sind, sobald eine Studentin der Hochschule mitteilt, dass sie schwanger ist oder stillt;
- gemäß § 13 Abs. 1 MuSchG bei Feststellung einer unverantwortbaren Gefährdung Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind;
- gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 MuSchG etwaige Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit möglichst zu vermeiden oder auszugleichen sind (z.B. durch eine Anpassung der vorgeschriebenen Reihenfolge von Modulen oder eine großzügige Gewährung von Ersatzterminen für das Ablegen von Prüfungen).
Eine Pflicht zur Offenlegung der Schwangerschaft besteht nicht. Allerdings können die mutterschutzrechtlichen Regelungen nur greifen, wenn die Studentin die Schwangerschaft meldet. Es ist zu beachten, dass die Hochschule Schutzmaßnahmen ergreifen muss, wenn die Schwangerschaft „offensichtlich“ (d. h. für jedermann erkennbar) ist. Bezüglich des Gewährens von Urlaubssemestern wegen Mutterschutzes ändert sich nichts. Die Schutzfristen gelten jetzt allerdings unmittelbar aus dem Mutterschutzgesetz.
- Beurlaubung vom Studium in Zeiten von Mutterschutz sowie Eltern- und PflegzeitEinklappen
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Vom ordnungsgemäßen Studium kann man sich beurlauben lassen,
- wenn die Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung) in das Semester fällt, für das die Beurlaubung gelten soll.
- bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Achtung! Während eines Urlaubssemesters entfällt der BAföG-Anspruch ggf. auch die Stipendienzahlung. Sofern für die zu beurlaubende Person noch Kindergeld gewährt wird, sollte vor Antragstellung Rücksprache mit der Kindergeldkasse genommen werden.
Im Urlaubssemester wegen Schwangerschaft oder Kindererziehung ist man von der Pflicht, sein Studium ordnungsgemäß weiterzuführen, befreit; d.h. man kann trotzdem so viele Kurse besuchen und Leistungen erbringen, wie es mit der individuellen Situation vereinbar ist. Mutterschutz bzw. Elternzeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Form der Beurlaubung gewährt (bis zu 6 Semestern).
Beurlaubungen werden für jeweils ein Semester beantragt und ausgesprochen. Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit werden auf die Höchstdauer nicht angerechnet. Eine Beurlaubung im ersten Semester ist nur möglich, wenn die Beurlaubungsgründe nach der Immatrikulation eingetreten sind. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass bei Beurlaubungsgründen, die über mehrere Semester hinweg bestehen können (z.B. mehrsemestrige Studienaufenthalte im Ausland, Elternzeit), die Beurlaubung jeweils für das Folgesemester erneut zu beantragen ist.Anträge auf Beurlaubung nimmt die Studierendenkanzlei entgegen.
- Sonderregelung bei PrüfungenEinklappen
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Während in einem "normalen" Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen erbracht werden dürfen, haben Studierende im Mutterschutz bzw. in Elternzeit die Möglichkeit uneingeschränkt Prüfungen abzulegen und Leistungsnachweise zu erbringen. Derartige Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Ansonsten bleiben Rechte und Pflichten der Studenten (mit Ausnahme der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium), insbesondere die Pflicht zur Rückmeldung für das Folgesemester, unberührt. Trotzdem empfiehlt es sich, immer beim zuständigen Prüfungsamt noch einmal nachzufragen und sich rückzuversichern.
Studierendenkanzlei
Zentrale Universitätsverwaltung
95440 Bayreuth
Telefon: 0921 / 55-5256
Fax: 0921 / 55-845255
E-Mail: studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de - TeilzeitstudiumEinklappen
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Einige Studiengänge der Universität Bayreuth können auch in Teilzeit studiert werden. Welche das sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studiengangsbeschreibung im Studiengangsfinder der Uni Bayreuth.
- Vergünstigungen für StudierendeEinklappen
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Eine Übersicht über Vergünstigungen, die Sie als Studierende erhalten, finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Oberfranken.
- Studentische ElterninitiativeEinklappen
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Studium für Eltern: Euer nächster Lebensabschnitt führt an die Universität Bayreuth
Euch fehlt der Mut mit Kind ein Studium zu beginnen? Ihr habt während des Studiums ein Kind bekommen und möchtet nun wissen, wie es weiter gehen soll? Ihr möchtet trotz Kind euer Leben nach euren Wünschen gestalten und euch den Traum vom Studieren erfüllen?
Willkommen an der Universität Bayreuth!
Bei uns seid ihr an der Familiengerechten Hochschule an der richtigen Adresse. Unser überschaubarer Campus ist familiär und die Dozenten sind sehr verständnisvoll und hilfsbereit. Der Referent für Familiengerechte Hochschule setzt sich für eure Belange an der Universität ein und auch das Studierendenparlament steht Ihnen zur Verfügung, wenn es um Anregungen, Veranstaltungen und Verbesserungsvorschläge geht. Wir freuen uns, euch und euer Kind in unsere Campusfamilie aufzunehmen! Halbjährig werden wir einen Elternabend für Studierende und Dozenten an der Uni anbieten, um den Austausch (siehe auch unsere Facebook-Gruppe) untereinander zu gewährleisten und eine Plattform für Kritik zu schaffen. Auch zahlreiche Wickelräume, eine Spielecke in der Mensa und ein Eltern-Kind Arbeitszimmer sind bei uns an der Uni leicht auffindbar. Für die Unterbringung haben wir unter der Woche unsere StuKi (Studierendenkinderkrippe), die direkt an den Campus angrenzt.
Familien in Bayreuth
Wichtige Hinweise über das Leben mit Kindern in Bayreuth findet ihr in der Broschüre „Ratgeber für alleinerziehende Familien in Bayreuth“. Diese erklärt die rechtlichen Grundlagen, Finanzielle Hilfen, Beratungsangebote und Kinderbetreuung und ist damit nicht nur sinnvoll für Alleinerziehende sondern auch für Eltern, die gemeinsam erziehen. Download: Ratgeber für alleinerziehende Familien in Bayreuth
Eure Ansprüche
Das Infotool Familie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dient euch als Anlaufstelle, um mit wenigen Klicks zu überprüfen, auf welche Familienleistungen eure individuelle Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Betreuungsangebote
- RegelbetreuungEinklappen
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Studentenkinderkrippe „StuKi“
im Kinderzentrum Frankengut des Diakonischen Werkes Bayreuth e.V.
Frankengutstraße 20, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921 / 63258 (Kontakt: Christina Cantürk)
E-Mail: stuki-frankengut@diakonie-bayreuth.de
Homepage: https://www.diakonie-bayreuth.de/angebote/kinderkrippe-stuki-studentenkinderkrippe/
Zielgruppe: Kinder von Studierenden der UniversitätKinderzentrum Frankengut
Die StuKi und die Krippe Knirps & Co sind Teil des Kinderzentrums Frankengut, das dem Diakonischen Werk Bayreuth angehört und sich in unmittelbarer Nähe des Campusgeländes befindet. Dieses Kinderzentrum besteht außerdem aus der Evangelischen Kinderkrippe Frankengut, einem großen Kindergarten mit integrativer Gruppe namens Villa Sonnenschein, dem Schülerhort Kinderinsel und der Grundschule Birken (1.- 4.Klasse).
Träger: Diakonisches Werk Stadtmission
Tel.: 0921 / 7542-0
Zielgruppe: u.a. Kinder von Studierenden und Angestellten der UniversitätEvangelischer Kindergarten Birken
Friedenstr. 1, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921 / 61098
E-Mail: kiga-birken@diakonie-bayreuth.de
Homepage: www.kita-bayern.de/bt/birken/
Zielgruppe: u.a. Kinder von Studierenden und Angestellten der Universität - KindertagespflegeEinklappen
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Die Universität kooperiert mit der Stadt Bayreuth nicht nur im Bereich der Regelbetreuung, sondern auch bei der Kindertagespflege.
In der Zusammenarbeit der Familiengerechten Hochschule mit dem Stadtjugendamt können interessierte Campus-Eltern so auch bei der Suche nach einer passenden Tagesbetreuung - sprich eines Tagesvaters oder einer Tagesmutter - unterstützt werden.
Auf den Internetseiten der Stadt Bayreuth finden Sie direkt Kontakt zu entsprechenden Ansprechpartner/innen des städtischen Jugendamts hinsichtlich der Beratung zur und der Vermittlung von Kindertagespflege in Bayreuth.
- Alternative zur Betreuung: Eltern-Kind-ArbeitszimmerEinklappen
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Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer (EKiZ, B9, Raum 4) ist ein Standardbüro mit Computerarbeitsplatz für Studierende und Mitarbeitende mit Kind(ern) an der Universität Bayreuth. Bei unerwartetem Wegfall der Regelbetreuung, wie beispielsweise Unterrichtsausfall, einer Erkrankung des Kindes oder der kurzfristigen Absage der Tagesmutter stellt das EKiZ eine alternative Ausweichmöglichkeit dar. Für die Kinder steht ein Ruhe-, Spiel- und Schularbeitsbereich zur Verfügung – so können Mütter oder Väter im Bedarfsfall ihren Aufgaben im Beruf oder Studium nachkommen und zeitgleich die Aufsicht des Kindes übernehmen.
Die Modalitäten der Nutzung dieses Zimmers sind über eine Benutzungsordnung geregelt und werden bei Inanspruchnahme zur Kenntnis gegeben. Beispielsweise darf das Zimmer ausdrücklich nicht genutzt werden, wenn das zu betreuende Kind eine ansteckende Krankheit (wie z.B. Covid-19, Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln o.ä.) oder eine stark fiebrige Krankheit hat. Zudem erfolgt die Benutzung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers auf eigene Gefahr und die Universität übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht des anwesenden Elternteils resultieren.
Die Anmeldung zur Nutzung des EKiZ und die Schlüsselausgabe erfolgt beim Referenten für Familiengerechte Hochschule oder im Büro der Frauenbeauftragten (Stabsabteilung Chancengleichheit).
Die Benutzungsordnung ist auszufüllen und dem Referenten für Familiengerechte Hochschule unterschrieben zuzuleiten.
- Stundenweise BetreuungEinklappen
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Kurzzeitbetreuung der AWO
Die Arbeiterwohlfahrt Bayreuth bietet für alle Eltern eine Kurzzeitbetreuung in der AWO-Kindertagesstätte Fizzli-Puzzli in Oberpreuschwitz an.
Nähere Informationen zum Angebot: hier (Kurzzeitbetreuung)Agentur für Kinderbetreuung der AWO
Die Agentur für Kinderbetreuung der AWO führt eine Kartei von jugendlichen Kinderbetreuern, die hierfür eine Ausbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die AWO vermittelt Ihnen diese Kinderbetreuer/Babysitter.
Nähere Informationen zum Angebot: hier (Babysitter AWO)Babysitterdienst St. Hedwig
Auch der Babysitterdienst St. Hedwig bietet flexible Betreuung durch ausgebildete Babysitter.
Die Vermittlung erfolgt über die Familien-Bildungsstätte in der Ludwigstraße 29 (Schwarzes Brett bzw. Elterncafé), dort kann die Kartei eingesehen werden - oder über: Frau Schloßmacher Tel.: 09 21-3 57 24
Weitere Informationen zum Angebot: hier (Babysitter St. Hedwig)