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Familiengerechte Hochschule

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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung!

Sie benötigen einen Kinderbetreuungsplatz und haben nur Absagen bekommen? Machen Sie den Anspruch gegenüber Ihrer Wohnsitzgemeinde geltend!

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. II SGB VIII).

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden (§ 24 Abs. III SGB VIII).

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