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Schließung der Kindertagesbetreuung ab 16.12.2020

Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 16.12.2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu schließen. Notbetreuung ist zulässig. Es gilt daher Folgendes: Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Notbetreuung sollen in Anspruch nehmen können: (1) Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, (2) Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, (3) Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, (4) Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Es wurde darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt. Es wird aber an die Eltern appelliert, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Mit dem unten stehenden Formular (pdf) können Sie Ihrer Tagesbetreuungseinrichtung bestätigen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, dürfen die Notbetreuung nicht besuchen. Die Regelungen zu Kindern mit Erkältungssymptomen gelten fort. An bereits geplanten Schließtagen wird keine Notbetreuung angeboten.

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