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Familiengerechte Hochschule

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Kinderregelbetreuung öffnet wieder - schrittweise ab 11.05.2020

In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen: (1) Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. (2) Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender. (3) Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen. (4) Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung. (5) Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse. (6) Öffnung von Waldkindergärten. Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden (max. drei Familien). In einem weiteren Schritt (ab 25.05.2020) könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen. Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.

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